Die aktuelle Hamburger Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARSCoV-
2 ist mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft gesetzt. Die Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales wurde am 6. Februar 2023 aufgehoben. Damit endeten ab dem 7. Februar auch die Regelungen des Hygieneschutzkonzeptes der Elbe-Werkstätten für die Abstands- und Maskengebote. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt weiterhin bei Kontakten mit vulnerablen Leistungsberechtigen im Rahmen der medizinischen Pflege und beim Essenanreichen.
Mit dem 28. Februar 2023 endete die wöchentlich dreimalige Testpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Leistungsberechtigte sowie für Besucher. Lediglich anlassbezogene Tests werden ab diesem Zeitpunkt durchgeführt. Mit dem 7. April enden die besonderen bundesweiten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch das Hygiene-Konzept der Elbe-Werkstätten aufgehoben.