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Rolf Tretow

Rolf Tretow
Geschäftsführer Finanzen und Service |
Sprecher der Geschäftsführung
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Carsten Möbs

Carsten Möbs
Geschäftsführer Produktion
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Foto Lassmann

Kristin Laßmann
Geschäftsleiterin Rehabilitation
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Werkstattplätze

  • rund 3000
  • davon etwa 400 ausgelagerte Einzelarbeitsplätze in Unternehmen der freien Wirtschaft
  • sowie rund 50 Außenarbeitsgruppen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes

Formen der Behinderung (Stand 3. Quartal 2023)

  • 54 Prozent geistige Behinderung
  • 2   Prozent körperliche Behinderung (inklusive Sinnesbehinderung)
  • 5   Prozent körperliche Behinderung mit Mehrfachbehinderung (inklusive Sinnesbehinderung)
  • 13 Prozent geistige Behinderung mit Mehrfachbehinderung (inklusive Lernbehinderung)
  • 20 Prozent psychische Behinderung
  • 4   Prozent psychische Behinderung mit Mehrfachbehinderung
  • 0   Prozent Behinderung durch erworbenen Hirnschaden (Schädel-Hirn-Trauma)
  • 1   Prozent Behinderung durch erworbenen Hirnschaden (Schädel-Hirn-Trauma) mit Mehrfachbehinderung

Tarifliche Arbeitnehmer 

  • rund 675

Ausbildung

Ausbildung hat bei uns eine gute Tradition. Aktuell bilden wir aus zum/zur:

  • Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Schwerpunkt Lebensmittel
  • Verkäufer/Verkäuferin
  • Fachkraft im Gastgewerbe, Schwerpunkt Küche
  • Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin
  • Bürokaufmann/Bürokauffrau
  • Industriekaufmann/Industriekauffrau

Umsatzerlöse (2023)

  • etwa 97 Mio. Euro

Status

  • anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne von § 225 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1 WVO (Reg.-Nr. 1/41)
  • gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • seit 31. August 2011 vereinen die Elbe-Werkstätten auch die Aktivitäten der ehemaligen Winterhuder Werkstätten und Hamburger Werkstatt


Gesellschafter

  • Freie und Hansestadt Hamburg
  • Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe

 

Die Elbe-Werkstätten sind Mitglied im Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

 Partner im BVMW

 

Die Elbe-Werkstätten GmbH hält die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) ein, die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu verantworten sind. Der HCGK soll dazu beitragen, einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Unternehmensführung in den hamburgischen öffentlichen Unternehmen anzustoßen, die Transparenz der hamburgischen öffentlichen Unternehmen zu erhöhen und durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen. Des Weiteren soll durch den HCGK ein Standard für das Zusammenwirken von Gesellschaftern, Aufsichtsorgan und Geschäftsführung festgelegt und in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess eingetreten werden. 
Die Erklärungen zum HCGK sind unter "Dateien zum Herunterladen" veröffentlicht.

Seit Januar 2013 ist die Elbe-Werkstätten GmbH auf Basis der AZAV (Anerkennung als Maßnahmeträger für die Arbeitsförderung nach § 178 Nummer 1 SGB III) für die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen im Rahmen einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) zertifiziert und erfüllt damit die Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung "Arbeitsförderung" der Agentur für Arbeit.

Der Aufsichtsrat der Elbe-Werkstätten setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Ein Mitglied wird von der Freien und Hansedstadt Hamburg (FHH), fünf weitere Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung be- und abberufen. Drei Mitglieder vertreten die Arbeitnehmerseite und werden in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) gewählt.

Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Dörte Liebrecht. Für Finanz- und Organisationsfragen hat der Aufsichtsrat einen Ausschuss gebildet, dem Katrin Stolle vorsteht. Personalfragen werden in dem hierfür gesondert eingerichteten Personalausschuss erörtert, der von Dörte Liebrecht in Personalunion geleitet wird.

Der Aufsichtsrat berät die Geschäftsführung und überwacht deren Tätigkeit. Dem Aufsichtsrat obliegt die Bestellung, Anstellung und Abberufung der Geschäftsführung. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist zu solchen Geschäften erforderlich, die Maßnahmen betreffen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend betreffen oder verändern. Im Wesentlichen beschließt der Aufsichtsrat über den jährlichen Wirtschaftsplan und gibt der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung zum Jahresabschluss.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats der Elbe-Werkstätten:

  • Dörte Liebrecht, , Aufsichtsratsvorsitzende, Amtsleiterin in der Sozialbehörde
  • Katrin Stolle, stellvertretende Vorsitzende, Regierungsdirektorin in der Sozialbehörde
  • Tom Oelrichs, Dezernent Soziales, Jugend und Gesundheit, Bezirksamt Wandsbek
  • Christina Baumeister, Geschäftsführerin Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe
  • Sybille Hille, Vorstandsmitglied Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe
  • Kristina Tröger, Präsidentin und Initiatorin des Club europäischer Unternehmerinnen e.V.
  • Sigrid Ebel, Gewerkschaftssekretärin ver.di Hamburg
  • Mark Schänzer, Fachleitung Berufsbildungsbereich Elbe-Werkstätten
  • Manfred Roolf, Betriebsratsvorsitzender Elbe-Werkstätten

 

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Geschäftsleiterin Rehabilitation
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