Eine aktuelle Info zum Thema Corona: In der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ( https://www.hamburg.de/verordnung/ ) in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7. Januar wurde die durchgängige FFP2-Maskenpflicht für Arbeitnehmer und Dienstleister (Handwerker etc.) bestätigt. Danach gilt: „Sämtliche Beschäftigte der Einrichtungen oder Dienste haben während der Arbeitszeit eine FFP2-Maske oder eine sonstige Atemschutzmaske mit technisch vergleichbarem oder höherwertigem Schutzstandard zu tragen.“