Liebe Firmenkunden und Kooperationspartner, am 17. März haben wir Sie über den Beitrag der Elbe-Werkstätten zur Vermeidung der Verbreitung von SARS CoV-2/ Corona informiert. Seit dem 18. März ist die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer Behinderung eingestellt worden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Außenarbeitsgruppen als auch für ausgelagerte Einzelarbeitsplätze.
Wir haben Ihnen zugesichert, Sie fortlaufend über die für die Elbe-Werkstätten veränderten Entwicklungen zu informieren.
Am 17. April ist die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg aktualisiert worden. Vor diesem Hintergrund wird das Betretungsverbot für den besonders vulnerablen Personenkreis der Menschen mit Behinderung bis zum 30. Juni fortdauern. Wir sind uns bewusst, dass die seitens der Freien und Hansestadt Hamburg verordneten Regelungen auch direkte Auswirkungen auf unsere Zusammenarbeit haben.
Selbstverständlich stehen Ihnen für ihre Fragen und Anmerkungen die Elbe-Werkstätten und die Ihnen bekannten Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Wir danken Ihnen an dieser Stelle für das fortgesetzte Vertrauen in unsere Zusammenarbeit und freuen uns, wenn wir alle hoffentlich gesund aus dieser Krise herauskommen. Auf unserer Internetseite informieren wir Sie in dieser "Aktuelles"-Rubrik ebenso wie auf unserer facebook-Seite fortlaufend über die aktuelle Entwicklung.
Wir wünschen Ihnen in dieser Zeit einen großen Zusammenhalt und Gesundheit.