Es ist immer wieder die gleiche „Masche“: Verkäufer geben vor, im Namen von Behindertenwerkstätten unterwegs zu sein, um ihre Produkte zu verkaufen – telefonisch oder aber auch gleich direkt an der Haustür. „Ich bin in diesem Bezirk für den Verkauf von Blindenwaren zuständig“, heißt es dann zum Beispiel. Oft wollen die Angesprochenen gerne kaufen, weil sie meinen, damit etwas Gutes zu tun, aber sie sind verunsichert, ob das Geld auch wirklich bei den Menschen mit Behinderung ankommt. Was tun? Fragen Sie nach, von welcher Werkstatt der Verkäufer kommt und lassen Sie sich auf jeden Fall einen entsprechenden Nachweis zeigen. So gibt es zwar einen amtlich anerkannten Blindenwaren-Vertriebsausweis. Doch Vorsicht ist stets angebracht.
Zumindest die Elbe-Werkstätten tätigen grundsätzlich keine Haustürgeschäfte. Werkstatteigene Produkte werden ausschließlich bei Basaren oder bei Tagen der offenen Tür der Werkstatt verkauft. Alles andere ist oft unseriös – mehr noch: Das manchmal aggressive Auftreten dieser vorgeblich im sozialen Auftrag handelnden Vertreter schadet dem seriösen Image der anerkannten Werkstätten.
Gut zu wissen: Staatlich anerkannte Behindertenwerkstätten sind im Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen - herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg – aufgeführt und im Internet unter http://www.rehadat.info/de/ zu finden.