Es ist soweit - in den Elbe-Werkstätten beenden wir den Schichtbetrieb: Ab dem 5. Juli wird in allen Betrieben der Elbe-Werkstätten wieder im Vollbetrieb gearbeitet. In Elbe Nord endet der Schichtbetrieb für die Beschäftigten und Teilnehmer am 12. Juli. Der positive Verlauf der Pandemie, die stetig sinkenden Fallzahlen und nicht zuletzt die Corona-Schutzimpfungen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten zahlreich wahrgenommen haben, lassen dies erfreulicherweise zu.
Dennoch müssen wir auch weiterhin einige Regeln beachten: Eine wichtige Regel dabei ist die Testpflicht. Sie gilt für alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind: Diese sind verpflichtet, sich zweimal pro Woche in den Elbe-Werkstätten durch das Personal testen zu lassen. Hierzu liegt eine Einverständniserklärung zum Testverfahren vor Ort bereit, die unterschrieben werden musste. Falls Sie in den Elbe-Werkstätten geimpft wurden, so haben wir den Impfnachweis bereits vorliegen und Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Sollten Sie außerhalb der Elbe-Werkstätten geimpft worden sein, benötigen wir einen schriftlichen oder elektronischen Impfnachweis. Oder einen Genesenen-Nachweis von Ihrem behandelnden Arzt, wenn Sie bereits an Corona erkrankt waren. Die Genesung muss mindestens vier Wochen, aber darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Auch weiterhin gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht wird unter bestimmten Voraussetzungen gelockert. Genauere Informationen zum Tragen der Masken erhalten Sie in Ihrem Betrieb.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu und zu Abstandsregeln am Arbeitsplatz oder Ähnliches haben, klären Sie diese bitte mit Ihrem Sozialen Dienst oder Ihrer Gruppenleitung.
Für externe Besucherinnen und Besucher gelten folgende Regeln:
Wir freuen uns sehr auf Sie!