Praktikum

Sie wissen noch nicht, ob Sie bei den Elbe-Werkstätten arbeiten wollen.
Oder Sie wissen noch nicht, ob Sie eine berufliche Bildung bei den Elbe-Werkstätten machen wollen.

Dann können Sie ein Praktikum machen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen: Aufnahme-Bedingungen.

Die Agentur für Arbeit oder die Renten-Versicherung machen die Regeln.
Agentur für Arbeit und Renten-Versicherung heißen auch: Rehabilitations-Träger.

Sie müssen einen Antrag beim Rehabilitations-Träger stellen.
Der Träger prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.
Der Träger entscheidet, ob Sie bei den Elbe-Werkstätten sein können.
Der Träger entscheidet, in welchem Bereich Sie bei den Elbe-Werkstätten sein können:
im Arbeits-Bereich arbeiten
oder im Berufs-Bildungs-Bereich lernen.

Kontakt

Elbe-Werkstätten GmbH
Telefon 040 | 428 68-0
E-Mail an Elbe-Werkstätten