Für die Finanzen der Elbe-Werkstätten ist das Finanz- und Rechnungswesen zuständig.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Finanzbuchhaltung mit Kontokorrentbuchhaltung
- Mahnwesen
- Anlagenbuchhaltung mit Investitionsüberwachung
- Bearbeitung von Zuwendungsverfahren
- Jahresabschlusserstellung nach Handelsgesetzbuch (HGB)
- Erstellung unterjähriger Abschlüsse
- Umsatz- und ertragssteuerliche Erklärungen und Meldungen
- Finanzmanagement